Vertrauenswürdigkeit wird nicht generell durch den Spektakelwert an sich in Frage gestellt. (E. 8a-c). - Ausführungen zur Erpressbarkeit (E. 10a und b). - Keine erweiterte Auskunfts- bzw. Offenbarungspflicht im öffentlichrechtlichen Arbeitsverhältnis (E. 10e)