immer, sei ein Straftatbestand, und regelmässiger Konsum von harten Drogen könne zu Drogenabhängigkeit führen. Aus dieser resultiere eine mangelnde Selbststeuerungsfähigkeit und ein reduziertes Verantwortungsbewusstsein. Zudem werde eine solche Person erpressbar. b. Vorauszuschicken ist, dass die Fachstelle bei der Würdigung der kriminellen Handlung an das rechtskräftige Strafurteil gebunden ist und dieses nicht auf seine Rechtsmässigkeit hin überprüfen kann, wobei dies uneingeschränkt nur für das Dispositiv gilt.