Immerhin lebt der Beschwerdeführer seit 8 Jahren mit seiner Frau und B. und seit deren Geburt auch mit L. zusammen. Er führte in der Befragung auch aus, die Geburt der Kinder sei das prägendste Erlebnis in seinem Leben gewesen. Nicht gegen die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers spricht auch die Tatsache, dass seine Frau berufstätig ist und auf Geschäftsreisen - auch auf solche nach K. - geht. Auslandkontakte einer geprüften Person oder ihrer Angehörigen stellen per se kein Sicherheitsrisiko dar.