Der Beschwerdeführer hat in der Befragung ausgeführt, dass er «immer wieder aber nicht regelmässig» Besuche bei einer Prostituierten macht, das gehöre zu seinem Leben. Besuche bei Prostituierten haben bezüglich der Risikobeurteilung drei Aspekte: Zum einen kosten sie Geld, zum anderen werden sie gesellschaftlich missbilligt und drittens können sie mit Kontakten zu Kriminellen verbunden sein. Der erste Aspekt wird von der Fachstelle nicht ins Feld geführt. Auch aus den Akten ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich der Beschwerdeführer solche Besuche nicht leisten könnte, dass er damit in Gefahr geriete, Schulden zu machen und deshalb erpressbar zu werden.