Auch indirekte Kontakte mit Schwerstkriminellen können Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit einer zu überprüfenden Person aufkommen lassen (E. 4c). - Der Erwerb von Kokain und die mit einem Konsum verbundenen Abhängigkeitsrisiken lassen Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit einer zu überprüfenden Person aufkommen (E. 5). - Widersprüchliche und unglaubhafte Aussagen in der Befragung durch die Fachstelle beeinträchtigen die Vertrauenswürdigkeit (E. 6). - In casu rechtfertigt erst die Summe der vorliegenden Risikoquellen eine negative Beurteilung (E. 9).