Die Erwägungen müssen hingegen nicht «tel quel» übernommen werden, sondern nur insoweit als sie für die Frage relevant sind, ob die Verurteilung auf die Möglichkeit von Erpressbarkeit bzw. eines Vertrauensmissbrauchs hindeutet (Urteil der Rekurskommission VBS vom 26. August 2003 [470.03.03] , in Sachen VBS/Fachstelle für Personensicherheitsprüfungen gegen K., E. 8.a). Der Beschwerdeführer ist nach dem Dispositiv des Urteils vom (...) wegen Förderung der Prostitution, begangen als Gehilfe in der Zeit von ungefähr April 19.. bis September 19.. zu sieben Monaten Gefängnis unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft von (...) Tagen unter Gewährung des bedingten