Die Ergebnisse werden dem Arbeitgeber und der Fachstelle zugestellt. 3. Die ersuchende Stelle (Arbeitgeber) hat die Sicherheitsprüfung von X. nach Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft dieses Urteils zu wiederholen. Dabei ist eine Sicherheitsprüfung entsprechend dem dann aktuellen Stellenprofil einzuleiten. 7 8 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali