Ob dannzumal auch eine erneute Befragung angezeigt ist, hängt von den Ergebnissen der Urintests und der in jenem Zeitpunkt aktuellen, dem Stellenprofil entsprechenden Sicherheitsrisikostufe des Beschwerdeführers ab. Zusammengefasst sind die Auflagen wie folgt zu formulieren: 1. X. verpflichtet sich schriftlich gegenüber seinem Arbeitgeber, auf das Konsumieren von illegalen Drogen zu verzichten. 2. Er hat sich auf Verlangen des durch die ...dienste zu bezeichnenden Vertrauensarztes des Bundes stichprobenweise Drogentests zu unterziehen. Die Ergebnisse werden dem Arbeitgeber und der Fachstelle zugestellt.