Der Beschwerdeführer, der mit dem Verzicht auf weiteren illegalen Drogenkonsum einverstanden ist, wehrt sich ohne nähere Begründung gegen die Drogentests überhaupt. Sein Verhalten lässt indessen darauf schliessen, dass er sich der Tragweite seines illegalen Drogenkonsums nicht bewusst ist und es offensichtlich nicht als ein Problem betrachtet, gegen die Rechtsordnung zu verstossen und gleichzeitig das Vertrauen des Staates in Anspruch zu nehmen. Es liegt daher nahe, dass seine Motivation für die Drogenabstinenz gefährdet ist. Unter diesen Umständen ist die Anordnung von Drogentests zur Kontrolle der Verpflichtung, auf weiteren Drogenkonsum zu verzichten, gerechtfertigt.