Die Auflagen verlangen einen Verzicht des Beschwerdeführers auf weiteren illegalen Drogenkonsum, indem dieser eine entsprechende Erklärung abgibt und sich im Januar 2006 sowie im September 2006 im Zuge der erneuten ebenfalls mit der Auflage angeordneten Sicherheitsprüfung einem Drogentest unterzieht. d. Die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers wird mit einem Verzicht auf den illegalen Marihuanakonsum tatsächlich gestärkt. Mit Drogentests wird die Glaubwürdigkeit des Beschwerdeführers und damit die Vertrauensbasis bekräftigt.