Gesellschaftliche Veränderungen vermögen allenfalls Änderungen der Rechtsgrundlage zu initiieren, nicht aber die geltende gesetzliche Ordnung ausser Kraft zu setzen. Die Tatsache, dass Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit zum Cannabiskonsum stehen, legalisiert diesen noch nicht. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Legalisierung des Marihuanarauchens auch unter den Fachleuten nach wie vor umstritten ist. Der Beschwerdeführer verstösst durch seinen wiederholten Cannabiskonsum gegen geltendes Recht. Dabei weiss er genau, dass «Kiffen» illegal ist; er hat dies in der Befragung selber erwähnt.