4 letztmals offenbar im Juli 2005. Pro Konsum werden jeweils zwischen 0.1-1 Gramm geraucht. Die Einzelheiten des Cannabiskonsums durch den Beschwerdeführer spielen aber für die nachfolgenden Ausführungen keine zentrale Rolle. Fest steht, dass er seit Jahren, zwar in unregelmässigen Abständen, aber doch hin und wieder Cannabis raucht bzw. geraucht hat. d. Der Konsum von Cannabis ist illegal (Art. 19 ff. des Betäubungsmitelgesetzes vom 3. Oktober 1951 [BetmG, SR 812.121]). Cannabisraucher handeln somit gesetzeswidrig. Dabei ist unerheblich, ob der Konsum in der Öffentlichkeit erfolgt oder in privatem Rahmen.