Dass er mit seinem Drogenkonsum angesichts seiner beruflichen Funktion sorglos und freimütig illegales Terrain beschreite, belege sein eingeschränktes Verantwortungsbewusstsein gegenüber seinem Arbeitgeber. Fachleute seien sich einig, dass der Konsum von Marihuana zu Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit von mehreren Stunden bzw. bis zu einem Tag oder mehr führen könne. b. (...) c. (...) Die Angaben des Beschwerdeführers über seinen Marihuanakonsum sind ungenau. Im Herbst 2004 will er letztmals 10 - 20 Gramm Marihuana bekommen haben. Im Dezember 2004 habe er während seinen vierwöchigen Ferien letztmals wöchentlich geraucht und seither noch ein paar mal,