Die Fachstelle führt zur Begründung ihres Entscheides unter anderem aus, mit dem Fehlerrisiko durch den Marihuanakonsum könne dem Bund Schaden erwachsen. Der Marihuanakonsum selber stellt allerdings nur dann ein Sicherheitsrisiko im Sinne des BWIS dar, wenn es dadurch infolge der bekannten Wirkungen des Cannabisrauchens auf die Gedächtnisleistungen und das Konzentrationsvermögen zu Fehlmanipulationen kommen kann, aufgrund derer geheime Daten an unberechtigte Empfänger gelangen.