Freiheitsrechte ihrer Bevölkerung (Art. 1 BWIS). Die vier zentralen Arbeitsfelder der Sicherheitsorgane sind die Bekämpfung des Terrorismus, des verbotenen Nachrichtendienstes, des gewalttätigen Extremismus und des organisierten Verbrechens. Zu den vorbeugenden Massnahmen gehört unter anderem die Sicherheitsprüfung. Präventivmassnahmen sollen nur in jenen Bereichen möglich sein, in denen Störungen, die eine ernsthafte Gefährdung der inneren Sicherheit darstellen, unvermittelt auftreten können. Bei solchen Bedrohungen darf das Eintreten des Erfolges nicht abgewartet werden (BBl 1994 II 1128 f.).