D. Das Personelle der Armee bestätigte mit einer neuen Verfügung die Ablehnung des Gesuchs, mit dem Hinweis auf den Kontrollbestand, der einen Verzicht auf Major A. nicht zulasse. Mit einer gemeinsamen Beschwerde fochten A. und sein Arbeitgeber diese Verfügung beim VBS an und beantragten, A. sei dem Zivilschutz per 1. Januar 2006, eventualiter auf den 1. Januar 2007, zur Verfügung zu stellen. In der Begründung wird die umfangreiche Tätigkeit von A. zu Gunsten des Zivilschutzes dargestellt und darauf hingewiesen, dass er sich fachlich und persönlich weiterbilden wolle.