zudem sei er für eine Weiterbildung vorgesehen. B. Mit Verfügung wurde das Gesuch von der Dienststelle Personelles der Armee abgelehnt. Dieser Entscheid wurde damit begründet, dass die Armee auf Grund des Kontrollbestandes zurzeit nicht auf Major A. verzichten könne, umso mehr als dieser einer Weiterausbildung zugestimmt habe. C. Daraufhin gab Major A. seinen Rücktritt von der fraglichen Weiterausbildung bekannt, da er wegen Veränderungen in seinem beruflichen Umfeld die Bedürfnisse von Militär und Arbeitgeber nicht unter einen Hut zu bringen vermöge.