1 Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Die zivile Rettungsorganisation des Kantons X. und ihr Mitarbeiter A. ersuchten gemeinsam, den letzteren gestützt auf Art. 61 des Militärgesetzes vom 3. Februar 1995 (MG, SR 510.10) auf Grund seiner Tätigkeit im zivilen Führungsorgan des Kantons vom Militärdienst zu befreien. Die zuständigen Kommandanten der betroffenen militärischen Einheiten beantragten hingegen die Ablehnung des Gesuchs. Sie machten geltend, Major A. sei unabdingbar, bis eine Nachfolgeregelung getroffen werden könne; zudem sei er für eine Weiterbildung vorgesehen.