4 der Beschwerde beigelegten Teilnahmeformular für den Wintersportkurs im Übrigen zutreffend wiedergegeben: Es ist dort vermerkt, dass der Kurs an die Dienstpflicht angerechnet werden kann. 5. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Beschwerde insoweit gutzuheissen ist, als die Restdienstpflicht den Umfang gemäss dem erstinstanzlichen Entscheid überschreitet. Der Beschwerdeführer hat demnach noch höchstens 4 Diensttage zu absolvieren. 6. Das Dienstbeschwerdeverfahren ist kostenlos. Es werden keine Entschädigungen zugesprochen (Ziff. 108 Abs. 7 DR 04).