Er ging von einem Total von 570 geleisteten Diensttagen aus, wovon 565 Tage an die Dienstleistungspflicht anrechenbar seien. Damit könne er bis zum Ende des Jahres 2007 noch zu insgesamt 5 Tagen Ausbildungsdiensten aufgeboten werden. Bezüglich der Feststellung der vollständigen Erfüllung der Gesamtdienstleistungspflicht wurde die Beschwerde folglich abgewiesen. Dagegen erhob Fourier X. Beschwerde an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) mit dem Antrag, bezüglich der Nichtanrechnung des Winter-Sportkurses sei der Entscheid des Chefs der Armee aufzuheben und in diesem Punkt der erstinstanzliche Entscheid zu bestätigen. Aus den Erwägungen: 1.