1 Zusammenfassung des Sachverhalts: A. Im Rahmen der Armeereform XXI wurde Fourier X. vom Führungsstab der Armee, Personelles der Armee, über seine verbleibende Dienstleistungspflicht orientiert. Danach seien 560 Diensttage angerechnet worden; die restliche Dienstpflicht betrage noch 10 Diensttage. Der Beschwerdeführer beantragte unter Berufung auf die Einträge in seinem Dienstbüchlein eine Korrektur der angerechneten Diensttage auf 564 Tage, so dass noch 6 Diensttage geleistet werden müssten.