Dienstleistungspflicht. Anrechnung eines freiwilligen Militär­sportkurses an die Ausbildungsdienstpflicht. Reformatio in peius. Anwendbares Recht. Eine reformatio in peius ist im Dienstbeschwerdeverfahren nicht verboten. Nach dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs muss dem Beschwerdeführer in einem solchen Fall jedoch vorgängig Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt werden.