4 sich die Fragen der Handhabung der Nutzung sowie der Klassifizierung gegenwärtig in Bearbeitung. Die Information- und Objektsicherheit (IOS) ihrerseits ist dagegen der Ansicht, dass die Klassifizierung nach wie vor gerechtfertigt ist, insbesondere auch auf Grund der wachsenden Bedeutung der zivil-militäri­schen Zusammenarbeit. Es ist folglich davon auszugehen, dass die Anlage dem Kriterium der relativen Unbekanntheit nach wie vor entspricht, ins­besondere was ihren Standort betrifft.