Von «quasi öffentlichen» Veranstaltungen, wie dies der Beschwerdeführer antönte, könne keine Rede sein. Bei interessierten Personen könne zwar bezüglich der Existenz der Führungsanlage von einem offenen Geheimnis gesprochen werden; bezüglich des Standortes sei dies jedoch nicht der Fall. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz wies darauf hin, dass die Klassifizierung hinsichtlich der Zutrittskontrolle von den Behörden korrekt gehandhabt werde. Dies wird grundsätzlich auch vom Führungsstab der Armee so gesehen. Nach dieser Stellungnahme befinden