Decisione disciplinare per violazione di segreti militari. Competenza del capo dell’esercito. Volontà di tutelare il segreto e interesse alla tutela del segreto. Caso poco grave. Zusammenfassung des Sachverhalts: A. X. wurde wegen eines leichten Falles der Verletzung militärischer Geheimnisse mit einer Busse disziplinarisch bestraft, weil er in der «Z-Zeitung» detaillierte Angaben über die kombinierte Führungsanlage des Kantons Y., insbesondere deren Standort, veröffentlicht hatte. Diese Anlage ist als klassifizierte kombinierte Führungsanlage in der Schutzzone 2