3 Die Unterlassungen der beiden genannten Kameraden vermögen den Beschwerdeführer zwar nicht entscheidend zu entlasten, wie bereits dargetan wurde. Immerhin wirkt sich deren Verhalten verschuldensmindernd aus, was nach der genannten Gesetzesvorschrift bei der Schadenersatzbemessung zu berücksichtigen ist. Zu berücksichtigen ist auch, dass die Motivation des Beschwerdeführers für sein Handeln an sich positiv zu bewerten ist. Verwerflich ist nur die kurzschlüssige Umsetzung seiner Idee. Was die militärische Führung anbetrifft, so wurde der Beschwerdeführer in der Gesamtbeurteilung mit der Qualifikation «sehr gut» benotet.