6 Zeit gehabt, zunächst seiner primären Aufgabe, das Fahrzeug hinreichend zu sichern, nachzukommen. In diesem Sinne stand er beim Verlassen des Fahrzeuges nicht unter Zeitdruck. 4.7. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer grobfahrlässig gehandelt hat. 5.1. Umstritten ist weiter die Höhe des verfügten Regresses. Die Beschwerdegegnerin verlangt 5% des entstandenen Personenschadens. Sie ist der Auffassung, dies trage der finanziellen Situation des Beschwerdeführers Rechnung, insbesondere auch, da dieser neben seinem Studium einer Nebenbeschäftigung nachgehe.