4 gegen das Wegrollen zu treffen, wie Einschalten des niedrigsten Ganges oder Ablenken der Räder gegen ein Hindernis am Fahrbahnrand (Art. 22 Abs. 2 VRV). In seinen Aussagen in den Strafakten behauptet der Beschwerdeführer - allerdings in sehr unbestimmter und nicht überzeugender Art und Weise - er «glaube», sich daran zu erinnern, dass er die Handbremse beim Verlassen des Fahrzeuges angezogen habe; er tue dies beim Verlassen des Fahrzeuges instinktiv. Ein Korporal habe ihm bestätigt, dass er das Geräusch einer Handbremse, die angezogen werde, gehört habe. Diese Behauptung wird in keiner Aussage der am Unfall Beteiligten bestätigt.