Das Schreiben erwähnt nicht, für welche an Dritte geleisteten Entschädigungen Rückgriff genommen werden soll. Es enthält weder einen Hinweis darauf, dass damit alle Ansprüche aus dem Unfall vom (…) abgegolten seien, noch einen gegenteiligen Hinweis, dass noch andere Entschädigungen bezahlt worden sind, jedoch nicht Gegenstand des geltend gemachten Regressanspruches seien. Auch aus dem Schreiben vom (…), mit dem die Schadensbeteiligung auf Fr. (…) reduziert wurde, ergibt sich kein weiterer Hinweis darauf, für welchen Schaden oder für welche Entschädigungen die Schadensbeteiligung erfolgt.