Eidgenössische Fahrzeugkontrolle den Beschwerdeführer für Fr. (…) belangt. Als Rechtsgrundlage führte sie Art. 139 Abs. 1 und Art. 138 MG an. Der Schaden, für den der Beschwerdeführer Ersatz leisten müsse, wurde wie folgt umschrieben: Der Schaden beträgt: am Bundeseigentum Fr. (…) an Dritte geleistete Entschädigungen Fr. (…) Das Schreiben erwähnt nicht, für welche an Dritte geleisteten Entschädigungen Rückgriff genommen werden soll.