Regressforderung des Bundes gegen einen Angehörigen der Armee für verursachten Sach- und Personenschaden (doppelter Regress). Grobfahrlässigkeit bei der Sicherung eines Fahrzeugs gegen Wegrollen. Höhe der Regressforderung. Art. 138, Art. 139 Abs. 1 und Art. 141 MG. Art. 37 Abs. 3 SVG. Art. 22 VRV. - Der separate Regress für Sach- und Personenschäden ist zulässig und verstösst nicht gegen das Vertrauensprinzip (E. 3).