Aus den Erwägungen: (…) 2.e. Der Beschwerdeführer wirft der Beschwerdegegnerin eine Verletzung von Art. 15 Abs. 1 der Verordnung vom 19. Dezember 2001 über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) vor, indem ihm nicht eine Frist von zehn Tagen eingeräumt worden sei, um zum Ergebnis der Abklärungen und zur Beurteilung des Sicherheitsrisikos Stellung zu nehmen. Nach Meinung der Beschwerdegegnerin ist das rechtliche Gehör mit der Anhörung vom (…) gewährt worden.