1 Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Personensicherheitsprüfung eines Angehörigen der Armee. Kreis der zu prüfenden Personen. Prüfungsumfang. Beweisanforderungen beim Vorwurf der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Rechtliches Gehör. Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Art. 1, Art. 19 und Art. 20 BWIS. Art. 12 und Art. 15 PSPV. - Die persönliche Befragung nach Art. 20 Abs. 2 Bst. f BWIS in Verbindung mit Art. 12 PSPV ist von der Gelegenheit zur Stellungnahme nach Art. 15 Abs. 1 PSPV zu unterscheiden (E. 2e). - Der Mangel der unterbliebenen Stellungnahme nach Art.