Hinzu kommt, dass angesichts der offensichtlich über intime Kenntnisse verfügenden Täterschaft und deren unbeschränkten Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten und offenbar auch Behältnissen, wie Pulte usw., nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass selbst im Tresor verwahrte Gelder gestohlen worden wären. Angesichts der viel grösseren Summen von Fr. 30’000.- und Fr. 25’000.- wäre anzunehmen, dass diese grossen Summen im Tresor aufbewahrt wurden. Wenn nicht, - wie der Waffenplatzintendant behauptet - hätte bereits damals ein analoges Regressverfahren eingeleitet werden müssen, um die rechtsgleiche Behandlung der betroffenen Fouriere zu wahren.