Zwar hätte eine solche Warnung die primäre Verantwortlichkeit der Truppe nicht zu beseitigen vermocht, doch hätte diese, insbesondere auch der Beschwerdeführer als deren verantwortlicher Fourier, in Kenntnis der erhöhten Diebstahlsgefahr mit grosser Wahrscheinlichkeit anders gehandelt. Hinzu kommt, dass angesichts der offensichtlich über intime Kenntnisse verfügenden Täterschaft und deren unbeschränkten Zugang zu sämtlichen Räumlichkeiten und offenbar auch Behältnissen, wie Pulte usw., nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass selbst im Tresor verwahrte Gelder gestohlen worden wären.