6 Auch der militärische Untersuchungsrichter sah sich veranlasst, «dans la mesure où il convient aujourd’hui de prévenir tout nouvel incident du même genre» den zuständigen Waffenplatzintendanten eindringlich zu bitten, ihm innert nützlicher Frist ein die Sicherheit der der Truppe zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten verstärkendes Konzept zu unterbreiten. Angesichts dieser damals herrschenden Situation der vier ungelösten Diebstahlsfälle wiegt die Unterlassung der Waffenplatzbehörde, die Truppe zu informieren und vor dieser aussergewöhnlichen Häufung von Einbruchdiebstählen zu warnen, schwer.