Diese Vorenthaltung von Informationen sei verantwortungslos. Aus den militärischen Untersuchungsakten geht in der Tat hervor, dass in denselben Lokalitäten bereits vor dem hier zu beurteilenden Vorfall mehrere (vier) ähnlich mysteriöse Diebstähle vorkamen. Dabei soll einmal Fr. 30’000.- und einmal Fr. 25’000.- gestohlen worden sein. Auch damals konnte die Täterschaft nicht eruiert werden. Stellt man diese Fakten in Zusammenhang mit der Aussage des Beschwerdeführers, dass er am nächsten Tag wegen der fälligen Soldzahlungen über Fr. 20’000.- in der Kasse gehabt hätte, so drängt sich gebieterisch der Verdacht auf, dass hier ein bestens informierter Dieb am Werke war.