Solche Akten geben regelmässig Einblick in die näheren Umstände des Vorfalles und zeigen, wie die militärgerichtlichen Organe und die unmittelbaren Vorgesetzten der betroffenen Angehörigen der Armee den Vorfall bzw. das Verschulden beurteilen. Militärgerichtliche Verurteilungen und/oder disziplinarische Bestrafungen können daher einen gewissen Indizienwert darstellen. Vorliegend ist festzustellen, dass weder die intensiven militärpolizeilichen Nachforschungen noch die Untersuchungen des militärischen Untersuchungsrichters zu einem Erfolg führten. Die Täterschaft blieb unbekannt. Die Untersuchung wurde eingestellt.