Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, so legt dies die Annahme von Grobfahrlässigkeit nahe. Ist die Wahrscheinlichkeit dagegen nach menschlichem Ermessen als klein einzustufen, so spricht dies regelmässig gegen die Annahme von Grobfahrlässigkeit. Auf den vorliegenden Fall bezogen ist festzuhalten, dass der Tatort eine Kaserne war, also ein Ort, zu dem nur Militärpersonen und Angestellte der Kasernenverwaltung Zutritt haben. Zudem war durch die betroffene Kompanie eine patroullierende Wache unter anderem mit der Überwachung des Fourierbüros betraut. Das Büro war nachgewiesenermassen abgeschlossen, der Schlüssel allerdings für «Insider» problemlos greifbar.