Hätte er andrerseits über die ganze Dienstperiode auf das Benutzen des Tresors verzichtet, könnte ihm der Vorwurf grobfahrlässigen Handelns kaum erspart bleiben. Ebenfalls klar grobfahrlässig wäre das offene Aufbewahren des Geldes oder der Kassetten, beispielsweise auf dem Pult oder in einem offenen Gestell. 8.3. Bei der Qualifikation, ob ein bestimmtes Verhalten als grobfahrlässig zu betrachten sei, ist auch die Wahrscheinlichkeit, mit welcher damit gerechnet werden muss, dass ein schädigendes Ereignis eintritt, zu beachten. Ist die Wahrscheinlichkeit hoch, so legt dies die Annahme von Grobfahrlässigkeit nahe.