Die Frage kann aber offen bleiben. Wie der Kompaniekommandant in seiner Auskunft nämlich richtig festhielt, wäre es Sache des Beschwerdeführers als verantwortlicher Fourier gewesen, den Kommandanten zu informieren, dass für die Geldkassetten kein Platz mehr im Tresor war. Es hätte dann für die Pistolen eine andere Lösung gesucht werden müssen. Der Kompaniekommandant bestätigte glaubhaft, dass der Beschwerdeführer ihn nie darauf aufmerksam gemacht habe, dass er für die Geldkassetten keinen Platz mehr im Tresor habe. Der Beschwerdeführer hat zu dieser Aussage bezeichnenderweise keine Stellung genommen.