7.2. Dass der Beschwerdeführer diese verschlossenen Geldkassetten zusätzlich in seinem Pult einschloss und den Schlüssel bei sich trug, ist grundsätzlich eine taugliche Sicherheitsmassnahme, wird doch dadurch die Hemmschwelle für einen Diebstahl deutlich erhöht, indem das Pult in aller Regel aufgebrochen werden muss, wenn der Dieb nicht, wie hier, über einen zweiten Schlüssel verfügt. 7.3. Der Umstand, dass das Büro ebenfalls abgeschlossen wurde, erhöht die Sicherheit weiter. Auch diesbezüglich fällt auf, dass keine Gewaltspuren vorhanden sind, weshalb mit dem militärischen Untersuchungsrichter auf einen «Insider» als Dieb zu tippen ist.