3 und unter den gleichen Umständen hätte einleuchten müssen. Einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Verhalten noch einigermassen verständlich ist. Eine bekannte Formel für einfach fahrlässiges Verhalten lautet: «Er het scho söle.» Grobe Fahrlässigkeit ist demgegenüber bei einem schlechthin unverständlichen Verhalten gegeben. Hier lautet die Formel: «Wie hät er au nur chönne.» Grobfahrlässigkeit beinhaltet in subjektiver Hinsicht stets auch den Vorwurf eines schweren Verschuldens. Bei leichtem und mittelschwerem Verschulden entfällt die Qualifikation grobfahrlässig (vgl. VPB 50.76).