3 Lage offenbar angespannt ist. Wer aber - wie die Beschwerdeführerin - mit Schulden in der genannten Grössenordnung, d. h. wohl in der Höhe von mehr als zwei Jahreseinkommen belastet ist - und auch im Übrigen Mühe hat, seine finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen, der bildet, verglichen mit einer Durchschnittsbürgerin oder einem Durchschnittsbürger, ein stark erhöhtes abstraktes Sicherheitsrisiko im Sinne des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit. Dieses würde selbst dann bestehen, wenn die Beschwerdeführerin tatsächlich Fr. 50’000.- abbezahlt hätte, ihre Schulden also noch ungefähr Fr. 100’000.- betragen würden.