Es sei auch der Geschäftskonkurs von 1992 zur Sprache gekommen, die Angelegenheit sei beiderseits als erledigt betrachtet worden. Diese Behauptung widerspricht den bereits zitierten Akten, insbesondere der Aktennotiz zur Sicherheitsbefragung vom 5. Juli 2000. Aktenkundig erstmals behauptete die Beschwerdeführerin in ihrer Beschwerdeschrift, sie habe seit 1992 in monatlichen Raten bereits über Fr. 50’000.- zurückbezahlt.