Im «Protokoll der Sicherheitsbefragung» vom 5. Juli 2000 bestätigte sie unterschriftlich: «Meine persönlichen und finanziellen Verhältnisse sind geordnet». Aus einer Aktennotiz der Vorinstanz vom 6. Juli 2000 geht hervor, dass die Beschwerdeführerin anlässlich der Sicherheitsbefragung vom 5. Juli 2000 erklärt hatte, sie wisse nicht, ob die Forderung noch bestehe, sie wisse nur,