Aus den Akten geht zunächst hervor, dass sich die Beschwerdeführerin bereits vor der Vorinstanz hinsichtlich der sich aus dem Betreibungsauszug ergebenden sehr hohen Schuld von ungefähr Fr. 150’000.- unkooperativ und widersprüchlich verhielt: In ihrer Stellungnahme vom 21. September 1999 erklärte sie lediglich: «Konkurs 1992/1993 ist abgeschlossen und erledigt». In einer weiteren, mit demselben Datum versehenen, Stellungnahme erläuterte sie kurz die Ursachen, die zum Konkurs führten. Im «Protokoll der Sicherheitsbefragung» vom 5. Juli 2000 bestätigte sie unterschriftlich: «Meine persönlichen und finanziellen Verhältnisse sind geordnet».