Die Beschwerdeführerin wurde mit ihrer Einwilligung sieben Monate nach Stellenantritt einer Personensicherheitsprüfung unterzogen. Nachdem sich ergeben hatte, dass sie Schulden von ungefähr Fr. 150’000.- hatte, wurde sie als Sicherheitsrisiko eingestuft und freigestellt. Im Verfahren vor der Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Rekurskommission VBS) kam die Beschwerdeführerin trotz mehrfacher Aufforderung ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, so dass auf die Beschwerde nicht eingetreten wurde. Ergänzend wurden Überlegungen angestellt zur Frage, wann ein Sicherheitsrisiko auf Grund vorhandener Schulden anzunehmen sei.