3 geht - es sei wiederholt - hervor, dass bereits Fr. 40’000.- abbezahlt sind. Die verbleibenden Fr. 20’000.- bilden unter den hier vorliegenden Umständen kein relevantes Sicherheitsrisiko. Bei gleichbleibenden Rückzahlungsraten von Fr. 5’000.- pro Monat wird der Beschwerdeführer in vier Monaten wieder schuldenfrei sein. Die Rekurskommission kann sich im Übrigen der Meinung der Vorinstanz nicht anschliessen, dass der Beschwerdeführer erst nach völliger Abtragung der Schulen kein Sicherheitsrisiko mehr darstelle. Dies ist bereits heute der Fall. 10. Aus all diesen Gründen ergibt sich, dass die Beschwerde gutzuheissen ist.