Wenn die Vorinstanz weiter feststellt, hauptsächlich relevant sei die Höhe der Schuldsumme, «welche in sich ein Sicherheitsrisiko darstellt», so kann dem dem Grundsatze nach beigestimmt werden. Für den konkret zu treffenden Entscheid, ob im Einzelfall ein Sicherheitsrisiko vorliege, hilft eine solche Feststellung indessen nicht weiter. Zu entscheiden ist, ab welcher Schuldenhöhe im konkreten Fall, unter Berücksichtigung aller Umstände, ein relevantes Sicherheitsrisiko besteht. Von Bedeutung ist dabei nicht nur die absolute Höhe der Schulden. Zu berücksichtigen ist zudem, ob und innert welcher Frist diese durch den Schuldner abgetragen werden können.